Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: /

Am 13. Dezember 2018 hat der Landtag die 5. Änderung des Kinderförderungsgesetzes beschlossen. Davon ist der Teil, mit dem die Eltern entlastet werden (Geschwisterermäßigung), bereits zum 01. Januar 2019 in Kraft getreten.

 

Zum 01. August 2019 treten weitere Änderungen in Kraft. Neben der Stärkung der Elternrechte, der Verbesserung des Mindestpersonalschlüssels durch Einrechnung von 10 krankheitsbedingten Ausfalltagen und der Finanzierung von 100 pädagogischen Fachkräften für Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen durch das Land, machen die nachstehenden Änderungen eine  Überarbeitung der Benutzungssatzung erforderlich:

a)    Der gegen den Salzlandkreis als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe gerichtete erweiterte Ganztagsanspruch (§ 3 Abs. 4 KiFöG) reduziert sind von 10 auf 8 Stunden, sofern im Einzelfall erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit bestehen.

b)    Die Staffelung des Betreuungsstunden insbesondere für den Hort ist konkreter gefasst.

c)    Die Eltern haben nur noch Kosten für Lebensmittel, Zubereitung und Lieferung der Speisen und Getränke zu bezahlen.

 

Daneben sind aus rechtlich formalen Gründen, Hinweisen der Kommunalaufsicht, aber auch aus praktikablen Erwägungen heraus Änderungen an der aktuell gültigen Satzung notwendig. Aufgrund des Umfangs der Änderungen soll eine Neufassung der Benutzungssatzung beschlossen werden.   

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben (Benutzungssatzung).