Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: /

Auf der Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist die Stadt Aschersleben verpflichtet, Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen Mitgliedschaften bei den Unterhaltungsverbänden entstehen, zu erheben und auf die Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.

 

Die Ermittlung der Umlage ergibt sich aus dem jeweiligen Beitragsbescheid der Unterhaltungsverbände.

 

Die Bescheide werden durch die Unterhaltungsverbände für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr erstellt.

 

Die für die Erhebung der Gewässerumlage entstehenden Verwaltungskosten werden anteilig auf den Erschwernis- bzw. Flächenbeitrag umgelegt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS)