Am 13. Dezember 2018 hat der Landtag die 5. Änderung des Kinderförderungsgesetzes beschlossen. Danach sind die Kostenbeiträge jetzt wieder an die Gemeinde zu entrichten, in der die Kindertageseinrichtung ihren Sitz hat. Aus diesem Grund macht sich auch die Änderung der Kostenbeitragssatzung erforderlich.

 

Daneben sind aus rechtlich formalen Gründen, Hinweisen der Kommunalaufsicht, aber auch aus praktikablen Erwägungen heraus Änderungen an der aktuell gültigen Satzung notwendig. Aufgrund des Umfangs der Änderungen soll eine Neufassung der Kostenbeitragssatzung beschlossen werden.  

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung und Entrichtung von Kostenbeiträgen für die Benutzung einer Kindertageseinrichtung im Gebiet der Stadt Aschersleben (Kostenbeitragssatzung).