Sitzung: 21.05.2019 Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss
Vorlage: VI/0660/19
Am 13. Dezember 2018 hat der Landtag die 5. Änderung des
Kinderförderungsgesetzes beschlossen. Danach sind die Kostenbeiträge jetzt
wieder an die Gemeinde zu entrichten, in der die Kindertageseinrichtung ihren
Sitz hat. Aus diesem Grund macht sich auch die Änderung der
Kostenbeitragssatzung erforderlich.
Daneben sind aus
rechtlich formalen Gründen, Hinweisen der Kommunalaufsicht, aber auch aus
praktikablen Erwägungen heraus Änderungen an der aktuell gültigen Satzung
notwendig. Aufgrund des Umfangs der Änderungen soll eine Neufassung der
Kostenbeitragssatzung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung und
Entrichtung von Kostenbeiträgen für die Benutzung einer Kindertageseinrichtung
im Gebiet der Stadt Aschersleben (Kostenbeitragssatzung).