Sitzung: 21.05.2019 Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss
Vorlage: VI/0659/19
Am 13. Dezember 2018 hat der Landtag die 5. Änderung des
Kinderförderungsgesetzes beschlossen. Davon ist der Teil, mit dem die Eltern
entlastet werden (Geschwisterermäßigung), bereits zum 01. Januar 2019 in Kraft
getreten.
Zum 01. August
2019 treten weitere Änderungen in Kraft. Neben der Stärkung der Elternrechte,
der Verbesserung des Mindestpersonalschlüssels durch Einrechnung von 10
krankheitsbedingten Ausfalltagen und der Finanzierung von 100 pädagogischen
Fachkräften für Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen durch das Land,
machen die nachstehenden Änderungen eine Überarbeitung der Benutzungssatzung
erforderlich:
a) Der gegen den
Salzlandkreis als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe gerichtete
erweiterte Ganztagsanspruch (§ 3 Abs. 4 KiFöG) reduziert sind von 10 auf 8
Stunden, sofern im Einzelfall erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit
bestehen.
b) Die Staffelung
des Betreuungsstunden insbesondere für den Hort ist konkreter gefasst.
c) Die Eltern haben
nur noch Kosten für Lebensmittel, Zubereitung und Lieferung der Speisen und
Getränke zu bezahlen.
Daneben sind aus
rechtlich formalen Gründen, Hinweisen der Kommunalaufsicht, aber auch aus
praktikablen Erwägungen heraus Änderungen an der aktuell gültigen Satzung notwendig.
Aufgrund des Umfangs der Änderungen soll eine Neufassung der Benutzungssatzung
beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die als Anlage
beigefügte Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in
Trägerschaft der Stadt Aschersleben (Benutzungssatzung).
Beschluss: