Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /

Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH informierte die Stadt Aschersleben, dass die bestehende Freileitungsanlage für die Stromversorgung in der Ascherslebener Straße wegen der schwindenden Stand- und Verkehrssicherheit der verschlissenen Holz-, Beton- und Stahlgittermasten zeitnah abgerüstet werden muss.

Aus diesem Grund plant die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH die bestehenden Freileitungen in dem genannten Straßenzug abzurüsten und neu in die Erde zu verlegen.

 

Die Stadt ist insoweit betroffen, da über diese bestehende Freileitungsanlage auch die öffentliche Straßenbeleuchtung betrieben wird.

 

Der grundhafte Ausbau der Straße ist nach der Änderung des Gebietsänderungsvertrages nicht absehbar und eine Übernahme der Altanlage und der Weiterbetrieb durch die Stadt auf Grund des Zustandes ausgeschlossen.

Aus diesem Grund plant die Stadt Aschersleben zeitgleich den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage in der Ascherslebener Straße.

Die Kabelverlegung für die Beleuchtungsanlage wird koordiniert mit der Verlegung der Stromversorgungskabel.

Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH beteiligt sich an den Erdarbeiten durch Nutzung eines gemeinsamen Kabelgrabens. Dadurch werden beidseitig Kosten gespart.

 

Die Straßenbeleuchtungsanlage in der „Ascherslebener Straße“ wird im Abschnitte von der Einmündung „Unter den Linden“ bis zur Einmündung “Burgstraße“ auf einer Länge von ca. 610 m neu errichtet.

 

Die Kosten für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen ca. 50.000 Euro.

 

Der Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der „Ascherslebener Straße“ ist entsprechend der gültigen Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen mit 64 % auf die Grundstückseigentümer umzulegen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Straßenbeleuchtungsanlage in der „Ascherslebener Straße“ wird zwischen der Straße „Unter den Linden“ und der „Burgstraße“ erneuert.
  2. Die Kosten der Baumaßnahme werden nach der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
  3. Es werden keine Vorausleistungen erhoben.