Sitzung: 08.05.2019 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0657/19
Am 21.02.2019 fand vor dem Verwaltungsgericht
Magdeburg ein Musterklageverfahren bezüglich der Erschließungsbeiträge für die
„Gartenstraße“ in der Ortschaft Winningen statt.
Im Klageverfahren wurde der Ausbauzustand vor dem
03. Oktober 1990 entsprechend der durchgeführten Baugrunduntersuchung, welche
der Gerichtsakte beigefügt war, erläutert. In der Baugrunduntersuchung wurde
aufgeführt, dass die untersuchte Straße (Gartenstraße) eine Befestigung mit
einer ungebundene Deckschicht (Brechkorn-Gemisch) aufwies, die nicht
frostsicher gegründet war.
Die daraus abgeleitete Festlegung
Erschließungsbeiträge für dieses Bauvorhaben zu erheben, begründete sich für
die Stadt Aschersleben aus dem Baugesetzbuch § 242, Abs. 9, welcher auf die
örtlichen Ausbaugepflogenheiten abstellt.
Die von der Stadt Aschersleben ermittelten
örtlichen Ausbaugepflogenheiten innerhalb der Ortschaft Winningen ergaben, dass
in der Ortschaft Winningen die Straßen überwiegend gepflastert waren.
Damit galt die „Gartenstraße“ mit ihrer
ungebundenen Deckschicht und dem fehlenden frostsicheren Aufbau als nicht
fertiggestellt.
Dieser Argumentation folgte das
Verwaltungsgericht noch in einem Gerichtsverfahren aus dem Jahr 2015.
Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
sind nunmehr innerhalb einer Ortschaft unterschiedliche Ausbaustandards, je
nach Verkehrsbedeutung der Straße, zulässig.
Dementsprechend hat das Verwaltungsgericht
Magdeburg die Auffassung vertreten, dass es sich im Fall der Gartenstraße nicht
um eine Erschließungsmaßnahme handelt, sondern um einen Straßenausbau.
Das Verwaltungsgericht empfahl der Stadt
Aschersleben den Bescheid der Gegenstand des
Musterklageverfahrens war, aufzuheben.
Die Stadt Aschersleben folgte der Empfehlung.
Damit konnten weitere Kosten von der Stadt
abgewendet werden.
Da das Gerichtsverfahren als Musterklageverfahren
für alle Anlieger der Gartenstraße geführt wurde, sind die übrigen
Erschließungsbescheide der Gartenstraße vom 30. August 2012 aufzuheben und die
eingenommenen Beiträge in Höhe von ca. 55 TEURO zurückzuzahlen.
Die zur Deckung der Auszahlung benötigten
Finanzmittel können aus der Buchungsstelle für das Bauvorhaben „Westdorfer
Straße“ bereitgestellt werden. Nach den jetzt vorliegenden Schlussabrechnungen
bleibt das Bauvorhaben unter den veranschlagten Baukosten.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss genehmigt:
1.
die
außerplanmäßige Auszahlung i. H. v. 55.000,00 Euro für die Auszahlung der im
Jahr 2012 erhobenen Erschließungsbeiträge für die „Gartenstraße“, in der
Ortschaft Winningen.
2.
die
fehlenden Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle „Westdorfer Straße“
bereitgestellt.
Beschluss:
Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss genehmigt:
1.
die
außerplanmäßige Auszahlung i. H. v. 55.000,00 Euro für die Auszahlung der im
Jahr 2012 erhobenen Erschließungsbeiträge für die „Gartenstraße“, in der
Ortschaft Winningen.
2.
die
fehlenden Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle „Westdorfer Straße“ bereitgestellt.
Abstimmung: 7 Ja
/Nein /Enthaltungen
Beschluss-Nr. 537/2019