Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /

Am 21.02.2019 fand vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg ein Musterklageverfahren bezüglich der Erschließungsbeiträge für die „Gartenstraße“ in der Ortschaft Winningen statt.

Im Klageverfahren wurde der Ausbauzustand vor dem 03. Oktober 1990 entsprechend der durchgeführten Baugrunduntersuchung, welche der Gerichtsakte beigefügt war, erläutert. In der Baugrunduntersuchung wurde aufgeführt, dass die untersuchte Straße (Gartenstraße) eine Befestigung mit einer ungebundene Deckschicht (Brechkorn-Gemisch) aufwies, die nicht frostsicher gegründet war.

Die daraus abgeleitete Festlegung Erschließungsbeiträge für dieses Bauvorhaben zu erheben, begründete sich für die Stadt Aschersleben aus dem Baugesetzbuch § 242, Abs. 9, welcher auf die örtlichen Ausbaugepflogenheiten abstellt.

Die von der Stadt Aschersleben ermittelten örtlichen Ausbaugepflogenheiten innerhalb der Ortschaft Winningen ergaben, dass in der Ortschaft Winningen die Straßen überwiegend gepflastert waren.

Damit galt die „Gartenstraße“ mit ihrer ungebundenen Deckschicht und dem fehlenden frostsicheren Aufbau als nicht fertiggestellt.

Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht noch in einem Gerichtsverfahren aus dem Jahr 2015.

 

Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind nunmehr innerhalb einer Ortschaft unterschiedliche Ausbaustandards, je nach Verkehrsbedeutung der Straße, zulässig.

Dementsprechend hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die Auffassung vertreten, dass es sich im Fall der Gartenstraße nicht um eine Erschließungsmaßnahme handelt, sondern um einen Straßenausbau.

 

Das Verwaltungsgericht empfahl der Stadt Aschersleben den Bescheid der Gegenstand des  Musterklageverfahrens war, aufzuheben.  Die Stadt Aschersleben folgte der Empfehlung.

Damit konnten weitere Kosten von der Stadt abgewendet werden.

Da das Gerichtsverfahren als Musterklageverfahren für alle Anlieger der Gartenstraße geführt wurde, sind die übrigen Erschließungsbescheide der Gartenstraße vom 30. August 2012 aufzuheben und die eingenommenen Beiträge in Höhe von ca. 55 TEURO zurückzuzahlen.

 

Die zur Deckung der Auszahlung benötigten Finanzmittel können aus der Buchungsstelle für das Bauvorhaben „Westdorfer Straße“ bereitgestellt werden. Nach den jetzt vorliegenden Schlussabrechnungen bleibt das Bauvorhaben unter den veranschlagten Baukosten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss genehmigt:

1.    die außerplanmäßige Auszahlung i. H. v. 55.000,00 Euro für die Auszahlung der im Jahr 2012 erhobenen Erschließungsbeiträge für die „Gartenstraße“, in der Ortschaft Winningen.

2.    die fehlenden Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle „Westdorfer Straße“ bereitgestellt. 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss genehmigt:

 

1.    die außerplanmäßige Auszahlung i. H. v. 55.000,00 Euro für die Auszahlung der im Jahr 2012 erhobenen Erschließungsbeiträge für die „Gartenstraße“, in der Ortschaft Winningen.

2.    die fehlenden Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle „Westdorfer Straße“ bereitgestellt. 

 

 

 


Abstimmung:   7 Ja        /Nein                 /Enthaltungen       

 

                                                                      Beschluss-Nr. 537/2019