Die Stadt Aschersleben beabsichtigt die Investition der Michael Glittenberg Wohnbebauung Lindenstraße UG (Erschließungsträger) mit einem vorhabenbezogenen B-Plan zu sichern.

Im allgemeinen Wohngebiet sollen Wohngebäude bauträgerfrei errichtet werden.

 

Die Festlegungen zum Umfang der erforderlichen, öffentlichen Erschließung für das allgemeine Wohngebiet „Bei den elf Morgen“ erfolgt auf der Grundlage des noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 17 und ist durch den Erschließungsträger zu realisieren.

 

Hierfür ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Aschersleben erforderlich.

Der Abschluss des Erschließungsvertrages ist eine wesentliche Voraussetzung für den Satzungsbeschluss des B-Planes.

 

 

Mit Bekanntmachung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 17 rechtskräftig. Die im allgemeinen Wohngebiet geplanten baulichen Veränderungen können dann, auf der Grundlage des durch Satzungsbeschluss rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanes Nr. 17, vom Erschließungsträger realisiert werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Es ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen, um die Grundlage eines Satzungsbeschlusses für den noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 17  „Bei den elf Morgen“ zu schaffen.

2.    Die öffentliche Erschließung für den B-Plan 17 ist nach § 12 BauGB mit einem städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten, der Michael Glittenberg Wohnbebauung Lindenstraße UG, zu übertragen.

3.    Die hergestellten Erschließungsanlagen werden von der Stadt Aschersleben im Einvernehmen mit dem Erschließungsträger übernommen und öffentlich gewidmet.

 


3 Ja                     0 Nein                3 Enthaltungen