Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /

Im Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Aschersleben und der Gemeinde Westdorf vom 01.07.2008 wurde im § 7 Abs. 1 mit Verweis auf Anlage 2 geregelt, dass das Ortsrecht im bisherigen Geltungsbereich so lange fort gilt, bis es durch neues Ortsrecht wirksam ersetzt wird oder aus anderen nicht von den Vertragspartnern veranlassten Gründen außer Kraft tritt.

Im Abs. 2 wird geregelt, dass für eine Übergangszeit von 10 Jahren die Beiträge, Steuern und Gebühren der Gemeinde Westdorf laut geltender Satzungen fortgelten, sofern dem Gesetze nicht entgegenstehen.

Die Erschließungsbeitragssatzung wurde durch die, zum Zeitpunkt der Beschlussfassung selbstständige Gemeinde Westdorf, am 20.11.2003 beschlossen.

In dieser Satzung werden Rechtsgrundlagen benannt, die in der Zwischenzeit geändert bzw. aufgehoben wurden. Dementsprechend ist die Satzung nichtig und muss aufgehoben werden.

Sie ist durch eine wirksame Satzung zu ersetzen. Da die o.g. Vereinbarung im Gebietsänderungsvertrag abgelaufen ist, soll die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Aschersleben (Erschließungsbeitragssatzung) auch für den OT Westdorf gelten. 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Erstreckungssatzung.

 


6 Ja                     0 Nein                0 Enthaltungen