Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /

Im Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Aschersleben und der Gemeinde Westdorf vom 01.07.2008 wurde im § 7 Abs. 1 mit Verweis auf Anlage 2 geregelt, dass das Ortsrecht im bisherigen Geltungsbereich so lange fort gilt, bis es durch neues Ortsrecht wirksam ersetzt wird oder aus anderen nicht von den Vertragspartnern veranlassten Gründen außer Kraft tritt.

Im Abs. 2 wird geregelt, dass für eine Übergangszeit von 10 Jahren die Beiträge, Steuern und Gebühren der Gemeinde Westdorf laut geltender Satzungen fortgelten, sofern dem Gesetze nicht entgegenstehen.

Die Straßenausbaubeitragssatzung wurde durch die, zum Zeitpunkt der Beschlussfassung selbstständige Gemeinde Westdorf, am 20.11.2003 beschlossen.

In dieser Satzung werden Rechtsgrundlagen benannt, die in der Zwischenzeit geändert bzw. aufgehoben wurden. Des Weiteren bestehen Regelungen, die durch die ständige Rechtsprechung für nichtig erklärt wurden. Dementsprechend ist die Satzung nichtig und muss ersetzt werden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Stadtrat beschließt die in Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Ortschaft Westdorf.

 


6 Ja                     0 Nein                0 Enthaltungen