Sitzung: 18.04.2019 Betriebsausschuss EBA
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0649/19
Begründung/Erläuterung:
Mit der
Einführung der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai
2018 ist es erforderlich geworden, die Satzung der Stadt Aschersleben über die
Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung
(Gebührensatzung für die dezentrale öffentliche Abwasseranlage) entsprechend
anzupassen.
Die neue
Gesetzeslage enthält nunmehr die für die öffentlichen Einrichtungen des Landes
Sachsen-Anhalt maßgeblichen datenschutzrechtlichen Regelungen. Demzufolge ist
in der vorgenannten Satzung die Datenverarbeitung von Dritten neu geregelt
worden.
Der
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck
der Aufgabenerfüllung im Rahmen der ihm übertragenen rechtlichen Verpflichtung
und öffentlichen Aufgaben (z.B. Erhebung von Gebühren).
Aus den oben
genannten Gründen sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat
empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 3. Änderung der
Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung
von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung.