Sitzung: 18.04.2019 Betriebsausschuss EBA
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0648/19
Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung
Begründung/Erläuterung:
Mit der
Einführung der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018 ist es erforderlich geworden, die
Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Abgaben für die zentrale
Abwasserbeseitigung (Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung) entsprechend
anzupassen.
Die neue
Gesetzeslage enthält nunmehr die für die öffentlichen Einrichtungen des Landes
Sachsen-Anhalt maßgeblichen datenschutzrechtlichen Regelungen. Demzufolge ist
in der vorgenannten Satzung die Datenverarbeitung von Dritten angepasst worden.
Der
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck
der Aufgabenerfüllung im Rahmen der ihm übertragenen rechtlichen Verpflichtung
und öffentlichen Aufgaben (z. B. Erhebung von Gebühren und Beiträgen).
Aus den
oben genannten Gründen sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat
empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 3. Änderung der
Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung
von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung.