Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /

Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung

 

 

Begründung/Erläuterung:

Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018 ist es erforderlich geworden, die Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung) entsprechend anzupassen.

 

Die neue Gesetzeslage enthält nunmehr die für die öffentlichen Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt maßgeblichen datenschutzrechtlichen Regelungen. Demzufolge ist in der vorgenannten Satzung die Datenverarbeitung von Dritten angepasst worden.

 

Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Aufgabenerfüllung im Rahmen der ihm übertragenen rechtlichen Verpflichtung und öffentlichen Aufgaben (z. B. Erhebung von Gebühren und Beiträgen).

 

Aus den oben genannten Gründen sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung.