Aufgrund der Fälligkeit
des Beitrages zur gesetzlichen Unfallversicherung 2019 und der Erhebung eines
Säumniszuschlages ist es notwendig, den Beschluss für eine überplanmäßige
Ausgabe durch den Stadtrat zu fassen.
Die Stadt
Aschersleben zahlt als Mitglied der Unfallkasse Sachsen-Anhalt einen jährlichen
Beitrag. Der Beitrag wird durch Bescheid der UK ST jährlich mitgeteilt und
bestimmt sich nach den Entschädigungsleistungen des Vorvorjahres durch
festlegen eines Beitragssatzes je Einwohner.
Davon werden die
Kosten für den Versicherungsschutz der Beschäftigten und die Aufwendungen für
die Unfallversicherung der Kinder in Kindertagesstätten und Schulen gedeckt.
Mit Bescheid vom
13.103.2019 wird der Stadt Aschersleben ein Gesamtbetrag von 127.475,20 € für
das Jahr 2019 berechnet. Für das Jahr 2018 wurde ein Beitrag von 102.956,21 €
an die UK ST bezahlt, Haushaltsmittel wurden für 2019 mit 105.000,00 €
eingeplant. Die eingeplanten Haushaltsmittel sind für die Zahlung des Beitrages
2019 nicht ausreichend. Es müssen 22.500 € überplanmäßig bereitgestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 22.500 € für den Beitrag zur gesetzlichen
Unfallversicherung 2019.