Sitzung: 10.04.2019 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VI/0635/19
Im Gebietsänderungsvertrag
zwischen der Stadt Aschersleben und der Gemeinde Westdorf vom 01.07.2008 wurde
im § 7 Abs. 1 mit Verweis auf Anlage 2 geregelt, dass das Ortsrecht im
bisherigen Geltungsbereich so lange fort gilt, bis es durch neues Ortsrecht
wirksam ersetzt wird oder aus anderen nicht von den Vertragspartnern
veranlassten Gründen außer Kraft tritt.
Im Abs. 2
wird geregelt, dass für eine Übergangszeit von 10 Jahren die Beiträge, Steuern
und Gebühren der Gemeinde Westdorf laut geltender Satzungen fortgelten, sofern
dem Gesetze nicht entgegenstehen.
Die
Erschließungsbeitragssatzung wurde durch die, zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung selbstständige Gemeinde Westdorf, am 20.11.2003 beschlossen.
In dieser
Satzung werden Rechtsgrundlagen benannt, die in der Zwischenzeit geändert bzw.
aufgehoben wurden. Dementsprechend ist die Satzung nichtig und muss aufgehoben
werden.
Sie ist durch
eine wirksame Satzung zu ersetzen. Da die o.g. Vereinbarung im
Gebietsänderungsvertrag abgelaufen ist, soll die Satzung über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen in der Stadt Aschersleben (Erschließungsbeitragssatzung)
auch für den OT Westdorf gelten.
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Erstreckungssatzung.