Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Die im Jahr 2018 vorgenommenen Ausschreibungen der Umschuldung von Investivdarlehen haben gezeigt, dass verschiedene Kreditinstitute aufgrund des nach wie vor bestehenden Niedrigzinsniveaus Festlaufzeiten von 20 Jahren zur Zeit generell nicht anbieten.

 

Allerdings muss die Stadt Aschersleben bestrebt sein, aufgrund der nach wie vor hohen Zins- und Tilgungsbelastung für die in der Vergangenheit aufgenommenen Investivkredite und angesichts des Umstandes, dass wegen der hohen Tilgungsbelastungen durch die Teilnahme am Teilentschuldungsprogramm Sachsen-Anhalt STARK II bis einschließlich des Jahres 2027 weitergehende Tilgungsleistungen finanziell nicht zu schultern sind, die noch bestehende Niedrigzinsphase soweit als möglich auszunutzen und bei der Umschuldung diese Konditionen solange als möglich vertraglich zu binden.

 

Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, sollen für die zwei Darlehensverträge, bei denen die Zinsbindungsfrist am 30. 09. 2019 (Restschuld 3.807.000,53 Euro) bzw. am 30. 12. 2019 (Restschuld 6.956.564,42 Euro) ausläuft, Zinsbindungsfristen von 10, 15 und 20 Jahren ausgeschrieben werden, um dem für die Stadt Aschersleben langfristig betrachtet günstigsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.

 

Der Oberbürgermeister soll daher ermächtigt werden, die Darlehen mit einem Maximalzinssatz von 4,5 % entsprechend umschulden zu können.

 

Der vorgenannte Zinssatz bildet nur den Verhandlungsrahmen, allerdings wird davon ausgegangen, dass bei beiden Ausschreibungen der Zinssatz letztlich weit darunter liegen wird.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zu Zwecken der Umschuldung für das bei der DKB aufgenommene Darlehen mit einer Restschuld von 3.807.000,53 Euro zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 30. 09. 2019 einen Annuitätendarlehensvertrag mit einer anfänglichen Tilgung von 2 % jährlich abzuschließen.

 

2.  Der Oberbürgermeister wird weiterhin ermächtigt, zu Zwecken der Umschuldung für das bei der DKB aufgenommene Darlehen mit einer Restschuld von 6.956.564,42 Euro zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 30. 12. 2019 einen Annuitätendarlehensvertrag mit einer anfänglichen Tilgung von 2 % jährlich abzuschließen.

 

3.  Die unter Ziffern 1 und 2 genannten Darlehensverträge sollen mit einer Laufzeit zwischen 10 und maximal 20 Jahren je nach Ergebnis der Ausschreibung geschlossen werden. Der Darlehenszinssatz darf 4,5 % nicht übersteigen.

 

Nach erfolgter Umschuldung ist der Stadtrat über das jeweils erzielte Ausschreibungsergebnis zu unterrichten.