Sitzung: 09.04.2019 Ortschaftsrat Westdorf
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: /, Nein: /, Enthaltungen: 4
Vorlage: VI/0632/19
Im Abs. 2 wird geregelt, dass für eine
Übergangszeit von 10 Jahren die Beiträge, Steuern und Gebühren der Gemeinde
Westdorf laut geltender Satzungen fortgelten, sofern dem Gesetze nicht
entgegenstehen.
Die Straßenausbaubeitragssatzung wurde
durch die, zum Zeitpunkt der Beschlussfassung selbstständige Gemeinde Westdorf,
am 20.11.2003 beschlossen.
In dieser Satzung werden
Rechtsgrundlagen benannt, die in der Zwischenzeit geändert bzw. aufgehoben
wurden. Des Weiteren bestehen Regelungen, die durch die ständige Rechtsprechung
für nichtig erklärt wurden. Dementsprechend ist die Satzung nichtig und muss
ersetzt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat
beschließt die in Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von einmaligen
Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Ortschaft Westdorf.