Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Der ursprünglich im Stadtrat am 28.11.2018 beschlossene Wirtschaftsplan 2019 war fehlerhaft. Aus diesem Grund ist dieser Beschluss aufzuheben.

 

Die im Vermögensplan 2019 ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 92.300 € waren fehlerhaft.

 

Der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

 

Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind

 

Ø  Erfolgsplan

Ø  Vermögensplan

Ø  Stellenplan.

 

Die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes obliegt dem Gemeinderat. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.

 

Zur Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Bericht hinzugefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt zum Wirtschaftsplan 2019:

 

  1. Der ursprüngliche Beschluss zum Wirtschaftsplan 2019 vom 28.11.2019 (Vorlage VI/0594/2018; Beschluss 493/18) wird aufgehoben.
  2. Dem Erfolgsplan 2019 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.335.700 € zugestimmt.
  3. Dem Vermögensplan 2019 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 123.100 € zugestimmt.
  4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2019 wird auf 250.000 € festgesetzt.