Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Zu Beginn des Schuljahres 2010/11 sind im Salzlandkreis die Einzugsbereiche für Gymnasien freigegeben worden. Mit Beschluss vom 03. Dezember 2009 (Vorl. Nr. IV/0108/09) hat der Stadtrat dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Landkreis zugestimmt. Diese Vereinbarung ist für die jeweils geltende Schulentwicklungsplanungsperiode abzuschließen und galt demzufolge nur bis zum Ende des Schuljahres 2013/14. Mit der Vorlage-Nr. V/0741/14 wurde am 09. April 2014 durch den Stadtrat die Fortführung der Vereinbarung bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 beschlossen. Zwischenzeitlich ist die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO) durch das Land bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 verlängert worden. Aus diesem Grund machte sich auch die Verlängerung der Vereinbarung für diesen Zeitraum erforderlich.


Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt mit dem Salzlandkreis die als Anlage beigefügte Vereinbarung zur Aufnahme von Schülern aus dem Zuständigkeitsbereich des jeweils anderen Schulträgers gem. § 66 und 70 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt abzuschließen.