Zu Beginn des Schuljahres 2010/11 sind im
Salzlandkreis die Einzugsbereiche für Gymnasien freigegeben worden. Mit
Beschluss vom 03. Dezember 2009 (Vorl. Nr. IV/0108/09) hat der Stadtrat dem
Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Landkreis zugestimmt. Diese
Vereinbarung ist für die jeweils geltende Schulentwicklungsplanungsperiode
abzuschließen und galt demzufolge nur bis zum Ende des Schuljahres 2013/14. Mit
der Vorlage-Nr. V/0741/14 wurde am 09. April 2014 durch den Stadtrat die
Fortführung der Vereinbarung bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 beschlossen.
Zwischenzeitlich ist die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO)
durch das Land bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 verlängert worden. Aus
diesem Grund machte sich auch die Verlängerung der Vereinbarung für diesen
Zeitraum erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt
mit dem Salzlandkreis die als Anlage beigefügte Vereinbarung zur Aufnahme von
Schülern aus dem Zuständigkeitsbereich des jeweils anderen Schulträgers gem. §
66 und 70 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt abzuschließen.