Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /, Befangen: 0

Das Land Sachsen-Anhalt hat am 04. Juni 2018 eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur) erlassen. Die Stadt Aschersleben ist finanzschwache Kommune im Sinne dieser Richtlinie. Sie hat damit die Möglichkeit in die Sanierung ihrer Schulinfrastruktur zu investieren und damit stärker und schneller als bislang zu Verbesserungen zu kommen. Insgesamt stehen der Stadt Aschersleben 1,95 Mio. EUR Fördermittel bei einer Förderquote von 90% zur Verfügung. Grundlage für die Ermittlung des Betrages ist die Anzahl der Schüler, die eine Schule in Trägerschaft der Stadt Aschersleben (Grundschule, Gymnasium Stephaneum) oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen, da die Stadt gem. § 65 Schulgesetz Träger dieser  Schulform ist.

Gem. Pkt. 4.9 der Richtlinie werden die Zuwendungen trägerneutral gewährt. Die Kommune hat in eigener Verantwortung Kriterien zur Auswahl ihrer Prioritätenentscheidung zu bestimmen. Die Auswahl und die zugrunde gelegten Kriterien sind mit der ersten Antragstellung darzulegen.

 

Über die in der Richtlinie benannte Wirtschaftlichkeit der Investition hinaus werden für die Auswahl folgende Kriterien zugrunde gelegt:

 

a)     Sanierungsrückstand

Inwieweit ist die Bausubstanz des zu sanierenden Gebäudes/Gebäudeteiles gefährdet und stellt damit eine Beeinträchtigung der Sicherheit dar  

b)     Modernisierungsrückstand

Widerspricht der Grad der Modernisierung dem aktuellen Stand der Technik und wird die Erfüllung der Anforderungen aus den jeweiligen Rahmenrichtlinien durch den aktuellen Zustand erschwert 

c)      Notwendigkeit der Investition

Ist ohne die Investition ein lehrplangerechtes Unterrichten nicht möglich 

d)     Erreichbarkeit von Alternativstandorten

Sind Alternativstandorte nur mit erheblichen Einfluss auf die Unterrichtsorganisation erreichbar

e)     Erhaltene Förderungen

Wie groß ist der zeitliche Abstand zur letzten geförderten Investition im zu sanierenden Gebäude/Gebäudeteil.

 

Die nachstehende Tabelle zeigt die Bewertung der 3 Projekte nach den vorstehenden Kriterien. Der höchste Punktwert ist gleich bedeutend mit der höchsten Priorität. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kriterium

Grundschule Mehringen

Grundschule Staßfurter Höhe

Gymnasium Stephaneum

 

(10 = voll erfüllt, 0 = gar nicht erfüllt)

Sporthalle

Mensa

Allgemein

a)

Sanierungsrückstand

10

3

8

 

Inwieweit ist die Bausubstanz des zu sanierenden Gebäudes/Gebäudeteiles gefährdet und stellt damit eine Beeinträchtigung der Sicherheit dar 

b)

Modernisierungsrückstand

10

0

0

 

Widerspricht der Grad der Modernisierung dem aktuellen Stand der Technik und wird die Erfüllung der Anforderungen aus den jeweiligen Rahmenrichtlinien durch den aktuellen Zustand erschwert 

c)

Notwendigkeit der Investition

10

7

0

 

Ist ohne die Investition ein lehrplangerechtes Unterrichten nicht möglich  bzw. werden die Anforderungen an das Gebäude erfüllt

d)

Erreichbarkeit von Alternativstandorten

8

10

0

 

Sind Alternativstandorte nur mit erheblichen Einfluss auf die Unterrichtsorganisation erreichbar

e)

Letzte Investition/Förderung

10

7

10

 

Wie groß ist der zeitliche Abstand zur letzten geförderten Investition im zu sanierenden Gebäude/Gebäudeteil

 

 

48

27

18

 

 

  


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt den Einsatz der Mittel aus dem Programm „Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen“ STARK V 2. Kapitel nach folgenden Prioritäten zu vergeben:

 

Priorität 1: Grundschule Mehringen Sporthalle

Priorität 2: Grundschule Staßfurter Höhe Mensa

Priorität 3: Gymnasium Stephaneum