Sitzung: 06.02.2019 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VI/0610/18
Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 6% neben der
Stadt Seeland Mitgesellschafterin der Seeland Gesellschaft für
Tagebauentwicklung mbH.
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften
obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen
Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.
Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
“Göken Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH“ Bremen, Zweigniederlassung
Potsdam. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am
21. September 2018 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
In der Aufsichtsratssitzung am 12. November 2018 wurde der
Jahresabschluss ausführlich beraten.
Allgemeine Informationen vorab:
Aufgrund des tragischen Erdrutsches 2009 auf Nachterstedter Seite des Concordia
Sees, sind der See und seine Uferbereiche nach wie vor weiträumig gesperrt.
Damit ist nur eine sehr eingeschränkte touristische Nutzung möglich und
sämtliche Freizeitaktivitäten und geplanten Investitionen liegen „auf Eis“.
Von den Gutachtern wurden am 9. Juli 2013 zwei Gutachten zu den Ursachen
des Erdrutsches vorgestellt. Beide besagen, dass hoher Druck in
Grundwasserschichten unterhalb des Kohleflözes Hauptauslöser des Unglücks war.
Am 23. Februar 2016 hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zu dem
Erdrutsch eingestellt. Der Verdacht einer fahrlässigen Tötung habe sich nicht
erhärtet, weil es keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Sorgfaltspflicht
bei der Errichtung oder Pflege der abgerutschten Böschung gab.
Am 28. Juni 2016 kam es zu einem erneuten Zwischenfall. Das Erdreich
geriet an einem noch nicht sanierten Teil der Böschung wieder in Bewegung. Zwei
schwere Baugeräte rutschen ab, ein Arbeiter kann sich mit leichten Verletzungen
retten. Nach wie vor ist auch die geplante zeitlich und räumlich eingeschränkte
touristische Nutzung in Frage gestellt. Konkrete Termine zur Öffnung des Sees
gibt es aktuell nicht. Die LMBV stellt eine Entscheidung zur Teilöffnung des
Sees am Nordufer nun bis zum 28. Mai 2019 in Aussicht.
Folgende Arbeiten und Projekte wurden durch die Seeland Gesellschaft für
Tagebauentwicklung mbH im Jahr 2017 zur Verbesserung des touristischen
Angebotes durchgeführt:
·
Betreibung des Fahrradrast- und Informationsstützpunktes
(FRISP) als ServicesteIle am Europaradweg R1 mit personeller Betreuung,
·
Fahrradverleih über einen Kooperationspartner am FRISP,
·
Datenerfassung, Aufbereitung und Präsentation regionaler
touristischer Attraktionen und Anbieter auf dem Infoterminal im FRISP,
·
Ausbesserungen an Spielgeräten auf dem
Abenteuerspielplatz,
·
Durchführung von Veranstaltungen: Saisoneröffnung
Abenteuerspielplatz, MZ-Ferientag,
·
Bewerbung der touristischen Region auf Veranstaltungen
(z.B. Sachsen-Anhalt Tag)
Zum Geschäftsjahr 2017:
Das Geschäftsjahr 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss von 14.767,32
EUR ab. (im Vorjahr Jahresüberschuss von ca. 3,4 Tsd. EUR). Die Bilanzsumme
verminderte sich um ca. 38 Tsd. EUR und betrug zum 31.12.2017 ca. 1,53 Mio.
EUR.
Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich
durch den Jahresüberschuss leicht auf 847 Tsd. EUR und ist mit 55,3 % (Anteil
an der Bilanzsumme) als gut einzuschätzen.
Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus der Verpachtung von
Grundstücken sowie Einnahmen aus Eintrittsgeldern. Der Anstieg der Umsatzerlöse
insgesamt um 30 Tsd. EUR auf 123 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr ist
hauptsächlich auf die Umstellung von den Parkplatzgebühren auf die Erhebung von
Eintrittsgeldern für den Abenteuerspielplatz zurückzuführen. Den höchsten
Anteil am Gesamtumsatz erzielten wieder die Erlöse für den Abenteuerspielplatz
mit ca. 74,8 Tsd. EUR (im Vorjahr 45,5 Tsd. EUR).
Die Zuschüsse der Gesellschafter betrugen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr
ca. 262,6 Tsd. EUR. Davon hat die Stadt Aschersleben 2017 einen anteiligen
Betrag von 15,9 Tsd. EUR geleistet.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie keine Tatsachen feststellen, die
den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Wirtschaftsprüfer weisen jedoch
im Bestätigungsvermerk darauf hin, dass die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft
nur durch die Zuschüsse der Gesellschafter sichergestellt werden kann.
Letztlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem
Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2016 zu verweigern.
Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
ergab keine Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner
Treuhandgesellschaft mbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Seeland
Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.
- Der
Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der
Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2017
festzustellen,
b) den Aufsichtsrat und den
Geschäftsführer Herrn Sebastian Kruse für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten
und
c) dafür zu stimmen, dass der
Jahresüberschuss in Höhe von 14.767,32 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.