Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener Straße“, 3. Erweiterung 2. Änderung der Stadt Aschersleben hat vom 04.06.2018 - 04.07.2018 öffentlich ausgelegen.

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 02 3. Erweiterung 2. Änderung geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu prüft der Stadtrat Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet die geäußerten Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.

Das Prüfergebnis ist im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 02 3. Erweiterung 2. Änderung zu berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 20.02.2019 über die abschließende Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Bürger im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener Straße“, 3. Erweiterung 2. Änderung der Stadt Aschersleben gemäß Abwägungsdokumentation in der Anlage.

Die Hinweise aus der Stellungnahme des Salzlandkreises, Fachdienst 40, S. 10 bis 20 wurden berücksichtigt.

Das Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.


8 Ja                     0 Nein                0 Enthaltungen