Sitzung: 30.01.2019 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0621/18
Der
Stadtrat der Stadt Aschersleben hat die im Aufstellungsverfahren vorgetragenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden abschließend geprüft.
Die Stadt
Aschersleben beschließt den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet Ernst-Toller-Straße" in
Aschersleben in der
Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt als Ortsgesetz.
Für die
Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 20 ist die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
notwendig.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- In seiner Sitzung am 20.02.2019 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20
"Mischgebiet Ernst-Toller-Straße" in Aschersleben,
bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung), dem Teil B (textliche
Festsetzungen) und den V+E-Plan in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage
nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von 0,78 ha (7.837 m²). - Die Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 wird
gebilligt.
- Der Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 ist
ortsüblich bekannt zu machen.
8 Ja 0 Nein 0 Enthaltungen