Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat die im Aufstellungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden abschließend geprüft.

Die Stadt Aschersleben beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet Ernst-Toller-Straße" in Aschersleben in der Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt als Ortsgesetz.

Für die Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 ist die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses notwendig.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. In seiner Sitzung am 20.02.2019 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet Ernst-Toller-Straße" in Aschersleben, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung), dem Teil B (textliche Festsetzungen) und den V+E-Plan in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
    Der Geltungsbereich hat eine Größe von 0,78 ha (7.837 m²).
  2. Die Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 ist ortsüblich bekannt zu machen.

8 Ja                     0 Nein                0 Enthaltungen