Sitzung: 09.01.2019 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VI/0608/18
Auf Grund
wirtschaftlicher Gegebenheiten am Immobilienmarkt in Aschersleben ist der
Vorhabenträger noch bevor es zum Satzungsbeschluss kam in Insolvenz geraten,
und das Bauleitplanverfahren konnte nicht beendet werden.
Das Baugebiet ist seit 1998 zu 100 %
bebaut und zukünftige Bauanträge können gemäß § 34 BauGB beurteilt und
genehmigt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Das
Bauleitplanverfahren zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 09 „Wohngebiet - Harzblick“
in Aschersleben mit dem Beschluss über
die Aufstellung vom 26.03.1997 (Beschluss – Nr. 569/97) in der Fassung des
Beschlusses über die Billigung des Entwurfs vom 25.06.1997 (Beschluss – Nr. 661/97)
wird aufgehoben.