Das Baugebiet "Harzblick", wurde durch den Vorhabenträger, die Bau- und Immobiliengesellschaft mbH aus Aschersleben, entwickelt. 1998 sind auch auf Betreiben des Landkreises Aschersleben – Staßfurt am Standort 19 Reihen- bzw. Doppelhäuser sowie die dazugehörigen Erschließungsanlagen entstanden. Das Grundstück gehörte zu diesem Zeitpunkt dem Landkreis Aschersleben – Staßfurt und sollte vorrangig jungen Familien zur Verfügung gestellt werden.

Auf Grund wirtschaftlicher Gegebenheiten am Immobilienmarkt in Aschersleben ist der Vorhabenträger noch bevor es zum Satzungsbeschluss kam in Insolvenz geraten, und das Bauleitplanverfahren konnte nicht beendet werden.

Das Baugebiet ist seit 1998 zu 100 % bebaut und zukünftige Bauanträge können gemäß § 34 BauGB beurteilt und genehmigt werden.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

Das Bauleitplanverfahren zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 09 „Wohngebiet - Harzblick“ in  Aschersleben mit dem Beschluss über die Aufstellung vom 26.03.1997 (Beschluss – Nr. 569/97) in der Fassung des Beschlusses über die Billigung des Entwurfs vom 25.06.1997 (Beschluss – Nr. 661/97) wird aufgehoben.