Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat die im Aufstellungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden abschließend geprüft.

Die Stadt Aschersleben beschließt den Bebauungsplan Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener Straße“, 3. Erweiterung 2. Änderung in der Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt als Ortsgesetz.

Für die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 02 3. Erweiterung 2. Änderung ist die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses notwendig.

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. In seiner Sitzung am 20.02.2019 den Bebauungsplan Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener Straße“, 3. Erweiterung 2. Änderung, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
    Der Geltungsbereich hat eine Größe von 27,4 ha (274.005 m²).
  2. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 02 3. Erweiterung 2. Änderung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 02 3. Erweiterung 2. Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen.