Sitzung: 09.01.2019 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VI/0598/18
Die Stadt Aschersleben beschließt den
Bebauungsplan Nr. 02 „Gewerbegebiet –
Güstener Straße“, 3. Erweiterung 2. Änderung in der Fassung nach
erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt als Ortsgesetz.
Für die Rechtskraft des
Bebauungsplanes Nr. 02 3. Erweiterung
2. Änderung ist die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
notwendig.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- In seiner Sitzung am 20.02.2019 den Bebauungsplan
Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener
Straße“, 3. Erweiterung 2. Änderung, bestehend aus dem Teil A
(Planzeichnung) und dem Teil B (textliche Festsetzungen) in der
vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von 27,4 ha (274.005 m²). - Die Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 02 3. Erweiterung 2. Änderung
wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes
Nr. 02 3. Erweiterung 2. Änderung
ist ortsüblich bekannt zu machen.