Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /

Die ÖSA beabsichtigt, der Stadt Aschersleben einen Betrag in Höhe von 5.870 Euro zu überweisen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Beteiligung der Stadt Aschersleben am Erfolg der Versicherungsgesellschaft. Dieses Geld ist somit als Spende zu werten und entsprechend dem zuständigen Ausschuss zur Annahme vorzulegen. Mit dieser Spende soll jeweils hälftig die Kreativwerkstatt sowie die Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt Aschersleben bedacht werden.

 

Mit dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.

 

Abweichend hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss übertragen.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.

 

Die nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende der ÖSA in Höhe von 5.870 Euro. 2.935 Euro sollen zur Unterstützung der Kreativwerkstatt eingesetzt werden. 2.935 Euro sollen die Arbeit der Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt Aschersleben unterstützen.

 

 


Beschluss:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende der ÖSA in Höhe von 5.870 Euro. 2.935 Euro sollen zur Unterstützung der Kreativwerkstatt eingesetzt werden. 2.935 Euro sollen die Arbeit der Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt Aschersleben unterstützen.

 

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 491/18

 

 

 

 

 


10 Ja                   / Nein                 / Enthaltungen