Die Stadt Aschersleben plant die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in den Straßen Bellebener Weg und Damaschkeweg des Ortsteils Schackstedt.

 

Die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage steht im Zusammenhang mit der angekündigten Abrüstung der Freileitung für die Stromversorgung des Netzbetreibers im Ortsteil Schackstedt, der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH. Derzeit werden die Stromversorgung  für die Haushalte sowie auch die Straßenbeleuchtungsanlage der Stadt über die Freileitungsanlage gemeinsam betrieben.

 

Der Netzbetreiber informierte die Stadt Aschersleben, dass die bestehenden Freileitungsanlagen bestehend aus Holz-, Beton- und Stahlgittermasten in den Straßen Bellebener Weg, Damaschkeweg, Hoppberg, Birkenberg und Goetheweg erhebliche Verschleißerscheinungen zeigen, so dass die Standsicherheit gefährdet ist.

Aus diesem Grund plant die Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH die bestehenden Freileitungen in den genannten Straßenzügen abzurüsten und neu in die Erde zu verlegen.

 

Bis auf die Straßen Bellebener Weg und Damaschkeweg wurden in den 90er Jahren bereits neue erdverkabelte Straßenbeleuchtungsanlagen durch die Ortschaft selbst errichtet.

Hier besteht nun Handlungsbedarf von Seiten der Stadt. Eine Übernahme der Altanlage und der Weiterbetrieb durch die Stadt sind auf Grund des Zustandes ausgeschlossen.

 

Aus diesem Grund plant die Stadt Aschersleben zeitgleich den Umbau der Straßenbeleuchtungsanlagen in den Straßen Bellebener Weg und Damaschkeweg auf einer Teilstrecke von der Kreuzung Birkenberg bis zum Wendehammer der Straße. Auf der Teilstrecke vom Bellebener Weg bis zum Birkenberg besteht kein Erneuerungsbedürfnis.

 

Die Kabelverlegung für die Beleuchtungsanlage wird koordiniert mit der Verlegung der Stromversorgungskabel durchgeführt.

Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH beteiligt sich an den Erdarbeiten durch Nutzung eines gemeinsamen Kabelgrabens. Dadurch werden beidseitig Kosten gespart.

 

Eine gleichmäßige Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsanlagen wird durch die Errichtung von LED-Leuchten erreicht.

Die Kosten für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage im Bellebener Weg betragen ca. 28.500 EUR und die Kosten für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage im Damaschkeweg betragen ca. 17.500 Euro.

 

Für diese Baumaßnahme sind nach der derzeit gültigen Straßenausbaubeitragssatzung für die Ortschaft Schackstedt einmalige Beiträge von den anliegenden Grundstückseigentümern für Maßnahmen zur Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Verkehrsanlagen nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen - Anhalt zu erheben.

 

Die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage im Bellebener Weg ist entsprechend der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung mit 50 Prozent der Baukosten auf die anliegenden Grundstückseigentümer umzulegen, da es sich hier um eine Haupterschließungsstraße handelt.

Die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage im Damaschkeweg ist entsprechend der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung mit 65 Prozent der Baukosten auf die anliegenden Grundstückseigentümer umzulegen, da es sich hier um eine Anliegerstraße handelt.

 

Der Umbau der Straßenbeleuchtungsanlagen konnte auf Grund der fehlenden Informationen nicht für den Finanzplan 2018 vorgesehen werden. Lediglich ein Ansatz von 10.000 Euro wurde im Finanzplan eingestellt. Das entsprach dem Informationstand zum damaligen Zeitpunkt.

Insgesamt wird der Umbau der Straßenbeleuchtungsanlage ca. 45.000 Euro kosten, so dass zusätzliche 35.000,- Euro im Finanzplan bereitgestellt werden müssen. Die Aufwendungen sind aus Verkehrssicherheitsgründen unabweisbar.

 

Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden über die bevorstehende Baumaßnahme schriftlich informiert.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Straßenbeleuchtungsanlagen der Straßen „Bellebener Weg“ und „Damaschkeweg“ werden erneuert.
  2. Die Kosten der Maßnahmen im „Bellebener Weg“ und „Damaschkeweg“ werden entsprechend der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für Straßenbauliche Maßnahmen der Ortschaft Schackstedt – Straßenausbaubeitragssatzung – vom 28.05.2014 auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt.
  3. Es werden keine Vorausleistungen erhoben.
  4. Es wird eine überplanmäßige Auszahlung über 35.000,- € für das gesamte Bauvorhaben genehmigt.