Mit
Beschluss des Stadtrates vom 21.03.2018 (Vorlage VI/0516/18) wurde gemäß § 67
Abs. 1 KVG LSA i. V. m. § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben, Herr
Michael Schneidewind, Dezernent des Dezernates I „Service“ bis zum 31.12.2018
als Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt.
Nunmehr
soll entschieden werden, wer ab 2019 als Vertreter des Oberbürgermeisters für
den Verhinderungsfall gewählt werden soll.
Herr
Schneidewind identifizierte sich mit der übernommenen Verantwortung und
realisierte außerordentlich engagiert die Aufgaben des Vertreters
des Oberbürgermeisters im Verhinderungsfall, sodass dem Stadtrat vorgeschlagen
wird, Herrn Michael Schneidewind bis auf Widerruf zum Vertreter des Oberbürgermeisters
im Verhinderungsfall zu wählen.
Beschlussvorschlag:
Herr Michael
Schneidewind, Dezernent des Dezernates I „Service“ wird ab dem 01.01.2019 und
bis auf Widerruf als Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall
gewählt.