Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /

Der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

 

Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind

 

Ø  Erfolgsplan

Ø  Vermögensplan

Ø  Stellenplan.

 

Die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes obliegt dem Stadtrat. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan der Stadt Aschersleben beizufügen.

 

Zur Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Bericht hinzugefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Dem Erfolgsplan 2019 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.335.700 € zugestimmt.
  2. Dem Vermögensplan 2019 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 92.300 € zugestimmt.
  3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2019 wird auf 250.000 € festgesetzt.

 

 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlage: Wirtschaftplan 2019 BWH

 

 


10 Ja                   / Nein                 / Enthaltungen