Sitzung: 21.11.2018 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0594/18
Der
Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der
Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen
Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG)
verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.
Bestandteile
des Wirtschaftsplanes sind
Ø
Erfolgsplan
Ø
Vermögensplan
Ø
Stellenplan.
Die
Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes obliegt dem Stadtrat. Der
Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan der Stadt Aschersleben beizufügen.
Zur
Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Bericht hinzugefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Dem Erfolgsplan 2019 wird in
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.335.700 € zugestimmt.
- Dem Vermögensplan 2019 wird in
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 92.300 € zugestimmt.
- Der Höchstbetrag der
Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2019 wird auf 250.000 € festgesetzt.
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Oberbürgermeister
Anlage: Wirtschaftplan 2019 BWH
10 Ja / Nein / Enthaltungen