Am 03. 07. 2018 hat die Landesregierung für die allgemeinen Neuwahlen zu
den Vertretungen (Kreistag, Stadträte, Ortschaftsräte) Sonntag, den 26. 05.
2019 als Wahltag bestimmt.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den
Gemeindewahlleiter umfangreiche Aufgaben zu erledigen.
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA ist der Vertreter des Oberbürgermeisters
kraft Gesetzes stellvertretender Wahlleiter.
Der Stadtrat kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3, Abs. 1 a KWG LSA andere
Beschäftigte der Stadt Aschersleben, die nicht im Wahlgebiet wohnen, zum
Stellvertreter des Gemeindewahlleiters berufen.
Die Wahlorgane werden gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 KWG LSA vor jeder
allgemeinen Neuwahl bestimmt.
Die Berufung gilt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 KWG LSA bis auf Widerruf für
die Dauer der Wahlperiode.
Es wird daher vorgeschlagen, Frau Birgit Engel zur Stellvertreterin des
Gemeindewahlleiters für die am 26. 05. 2019 stattfindenden Kommunalwahlen zu
berufen.
Beschlussvorschlag:
Die
städtische Angestellte Frau Birgit Engel wird zur Stellvertreterin des
Gemeindewahlleiters für die am 26. 05. 2019 stattfindenden Kommunalwahlen
berufen.