Beschluss: ungeändert beschlossen

Am 03. 07. 2018 hat die Landesregierung für die allgemeinen Neuwahlen zu den Vertretungen (Kreistag, Stadträte, Ortschaftsräte) Sonntag, den 26. 05. 2019 als Wahltag bestimmt.

 

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den Gemeindewahlleiter umfangreiche Aufgaben zu erledigen.

 

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA ist der Vertreter des Oberbürgermeisters kraft Gesetzes stellvertretender Wahlleiter.

 

Der Stadtrat kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3, Abs. 1 a KWG LSA andere Beschäftigte der Stadt Aschersleben, die nicht im Wahlgebiet wohnen, zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters berufen.

 

Die Wahlorgane werden gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 KWG LSA vor jeder allgemeinen Neuwahl bestimmt.

 

Die Berufung gilt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 KWG LSA bis auf Widerruf für die Dauer der Wahlperiode.

 

Es wird daher vorgeschlagen, Frau Birgit Engel zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters für die am 26. 05. 2019 stattfindenden Kommunalwahlen zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die städtische Angestellte Frau Birgit Engel wird zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters für die am 26. 05. 2019 stattfindenden Kommunalwahlen berufen.