Am 03. 07. 2018 hat die Landesregierung für die allgemeinen Neuwahlen zu
den Vertretungen (Kreistag, Stadträte, Ortschaftsräte) Sonntag, den 26. 05.
2019 als Wahltag bestimmt.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den
Gemeindewahlleiter umfangreiche Aufgaben zu erledigen.
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA ist der Oberbürgermeister kraft Gesetzes
Wahlleiter.
Der Stadtrat kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 KWG LSA andere
Beschäftigte der Stadt Aschersleben zum Gemeindewahlleiter berufen.
Die Wahlorgane werden gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 KWG LSA vor jeder
allgemeinen Neuwahl bestimmt.
Die Berufung gilt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 KWG LSA bis auf Widerruf für
die Dauer der Wahlperiode.
Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Schneider zum Gemeindewahlleiter zu
berufen, der diese Tätigkeit bereits in der Vergangenheit bei mehreren Wahlen
ausgeübt hat.
Beschlussvorschlag:
Der städtische Angestellte Herr Ralf
Schneider wird zum Gemeindewahlleiter für die am
26. 05. 2019 stattfindenden
Kommunalwahlen berufen.