Beschluss: ungeändert beschlossen

Am 03. 07. 2018 hat die Landesregierung für die allgemeinen Neuwahlen zu den Vertretungen (Kreistag, Stadträte, Ortschaftsräte) Sonntag, den 26. 05. 2019 als Wahltag bestimmt.

 

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den Gemeindewahlleiter umfangreiche Aufgaben zu erledigen.

 

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA ist der Oberbürgermeister kraft Gesetzes Wahlleiter.

 

Der Stadtrat kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 KWG LSA andere Beschäftigte der Stadt Aschersleben zum Gemeindewahlleiter berufen.

 

Die Wahlorgane werden gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 KWG LSA vor jeder allgemeinen Neuwahl bestimmt.

 

Die Berufung gilt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 KWG LSA bis auf Widerruf für die Dauer der Wahlperiode.

 

Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Schneider zum Gemeindewahlleiter zu berufen, der diese Tätigkeit bereits in der Vergangenheit bei mehreren Wahlen ausgeübt hat.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der städtische Angestellte Herr Ralf Schneider wird zum Gemeindewahlleiter für die am

26. 05. 2019 stattfindenden Kommunalwahlen berufen.