Beschluss: geändert beschlossen

Der Salzlandkreis ist nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr (SPNV) und hat dazu nach § 6 des ÖPNVG kommunale Nahverkehrspläne aufzustellen.

Aufgrund verschiedener veränderter Rahmenbedingungen wie den demografischen Wandel, das Auslaufen der Liniengenehmigungen für den ÖSPV zum 31.07.2020 und die Neuerteilung der Liniengenehmigungen zum 01.08.2020 und auch die Absicherung der Investitions- und Finanzierungsplanung ist es nötig, den Nahverkehrsplan des Salzlandkreises aus dem Jahr 2011 zu überarbeiten und anzupassen.

Im Rahmen der Trägerbeteiligung äußert sich die Stadt Aschersleben zu nachfolgenden Sachverhalten:

  • Bessere Vertaktung des Bahnverkehrs und des Landesnetzes Bus bzw. der Regionalbuslinien an der Schnittstelle - Bahnhof Aschersleben
  • Neuplanung und Optimierung des Stadtverkehrs in Aschersleben

Der komplette Entwurf des Nahverkehrsplanes 2020 – 2030 für den Salzlandkreis kann im Stadtplanungsamt eingesehen werden.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

Der in der Anlage beigefügte Wortlaut der Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2020 – 2030 für den Salzlandkreis vom August 2018 wird bestätigt.