Sitzung: 19.09.2018 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0561/18
Die Unternehmensstruktur der Stadtwerke Aschersleben GmbH entspricht den
Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und den in der Folge erlassenen
Verordnungen für Strom und Gas. Der Netzbetrieb wird durch die ASCANETZ GmbH
als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Aschersleben GmbH separat
betrieben. Es wird sichergestellt, dass der eigene Vertrieb der Stadtwerke
Aschersleben GmbH nicht besser gestellt wird, als der anderer Energiehändler.
Die Stadt Aschersleben ist mit einem Anteil von 65% Hauptgesellschafterin
der Stadtwerke Aschersleben GmbH, die enviaM hält 35 % der Anteile an der
Gesellschaft.
Gemäß § 46 GmbH Gesetz i.V.m. § 7
Abs. 2 b des Gesellschaftsvertrages der SWA entscheidet die
Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresergebnisses, die
Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung sowie über die
Verwendung bzw. Verteilung des Ergebnisses.
Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2017 von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “WIBERA Wirtschaftsberatung AG“ Düsseldorf,
Zweigniederlassung Leipzig.
Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
beachtet. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß,
d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt
worden sind.
Die Berichterstattung nach § 53 HGrG wurde von der WIBERA zusammenfassend
für die geprüften Gesellschaften Stadtwerke Aschersleben GmbH, die ASCANETZ
GmbH und die Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH vorgenommen, weil die
kaufmännisch handelnden Personen und die organisatorischen Strukturen bei den
Unternehmen zum Teil gleich sind.
Die Prüfung hat insgesamt keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben und
deshalb konnte am 25. Mai 2018 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt
werden.
Zum Geschäftsjahr 2017:
Im Geschäftsjahr hat sich die Stadtwerke Aschersleben GmbH erneut als
zuverlässiger Energieversorger für Strom, Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser im
Wettbewerbsmarkt präsentiert und die Mehrzahl der Haushalts- und Gewerbekunden
der Stadt Aschersleben, aber auch wichtige Industriekunden mit Strom und Erdgas
beliefert.
Ein wesentlicher Investitionsschwerpunkt lag in diesem Jahr in der
Stromsparte. Hier wurde in die Netzerweiterung der Mittelspannungsebene und
einen Mittelspannungsringschluss investiert. In der Gassparte wurden
hauptsächlich Ersatzinvestitionen getätigt. Ein weiterer Investitionsschwerpunkt
war die Neuverlegung von Trinkwasserleitungen als Folge notwendiger
Ersatzinvestitionen. Darüber hinaus wurden zwei Elektroladesäulen mit einer
Leistung von je 22 kW in der Kernstadt von Aschersleben installiert. Damit hat
die SWA den Grundstein zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität
gelegt.
Im Zuge neuer gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen der
Bundesnetzagentur musste im Geschäftsjahr 2017, in einem höheren Maße als
bisher, in Hard- und Software sowie in Lizenzen investiert werden.
Aufgrund der sich massiv ändernden Marktbedingungen in der
Energiewirtschaft, hat die SWA gemeinsam mit der ASCANETZ GmbH im Jahr 2017
eine Digitalisierungsstrategie entwickelt. Zielstellung der
Digitalisierungsstrategie ist es, bestehende Geschäftsprozesse zu optimieren
und effizienter zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass
sich die Einführung des Kundenonlineportals bewährt hat. Der neue
Kommunikationsweg wurde von den Kunden der Stadtwerke Aschersleben GmbH sehr
gut angenommen.
Des Weiteren beschäftigte sich die SWA intensiv mit dem Thema
Mieterstrom. Hierbei wurden die gesetzlichen sowie technischen Anforderungen
bewertet und zu einem konkreten Umsetzungskonzept weiterentwickelt.
Aufgrund eines technischen Defekts und Stillstand des BHKW-Moduls 4 von
November 2017 bis zum Februar 2018 konnte in dieser Zeit keine Strom- und
Wärmeproduktion stattfinden. Die geminderte Stromproduktion führte zu einer
geringeren KWK-Vergütung von ca. 300 Tsd. EUR im Jahr 2017.
Die SWA schließt das Geschäftsjahr 2017 mit einem positiven
Jahresergebnis von 2,58 Mio. EUR ab, welches um ca. 392 Tsd. EUR niedriger als
das Vorjahresergebnis von 2,97 Mio. EUR liegt. Als wesentliche Gründe für das
verminderte Ergebnis werden preis- und mengenbedingt niedrigere Umsatzerlöse
und gestiegene vorgelagerte Stromnetzkosten genannt.
Die Umsatzerlöse der Gesellschaft betragen im Geschäftsjahr 2017
insgesamt 32.110 TEUR (Plan: 32.721 TEUR). Die Ist-Abweichung der Umsatzerlöse
von 612 TEUR resultiert im Wesentlichen aus dem Absatzrückgang im Bereich der
Stromsondervertragskunden sowie einem preisbedingten Umsatzrückgang der
Gastarifkunden.
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe liegen um 975 TEUR
unter dem Planansatz. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Wechsel von
Stromsondervertragskunden zu fremden Händlern und aus gesunkenen Bezugspreisen
bei Strom und Gas.
Das geplante Ergebnis der Netzgesellschaft liegt um 585 TEUR unter dem
Planansatz.
Zum einen führte die Neugestaltung des Vertrages zur Durchführung
wechselseitiger Dienstleistungen zwischen SWA und ASCANETZ zur
Ergebnisminderung ohne jedoch Auswirkungen auf das Konzernergebnis der SWA zu
haben. Zum Anderen hatten sich die
gestiegenen vorgelagerten Netzkosten der Stromnetze ergebnismindernd auf das
Konzernergebnis ausgewirkt.
Die Umsatzerlöse im Segment der Stromtarifkunden sind als Folge der zum
1. Januar 2017 vorgenommenen Erhöhung der Arbeitspreise des Allgemeinen Tarifs
(EEG-Umlage, Netzentgelte) preisbedingt gestiegen, dagegen ist der Umsatz der
Stromsondervertragskunden im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Die damit
verbundenen Auswirkungen auf das Ergebnis der Stromsparte sind aufgrund der
geringen Margen jedoch unerheblich.
In der Gassparte sind die Umsatzerlöse der Tarifkunden preis- und
absatzbedingt um ca. 12 % gesunken. Der Umsatzrückgang der Tarifkunden ergibt
sich aus der höheren Durchschnittstemperatur (+1,63 Grad) des vierten Quartals
2017 gegenüber dem Geschäftsjahr 2016 sowie aus der vorgenommenen
Gaspreissenkung zum 1. Januar 2017. Der Umsatz der Gassondervertragskunden ist
hauptsächlich durch den Wegfall eines großen Sondervertragskunden im eigenen
Netzgebiet ebenfalls gesunken. Die damit verbundenen Auswirkungen auf das
Ergebnis der Gassparte sind aufgrund der geringen Margen im Segment der
Gassondervertragskunden zu vernachlässigen.
Die Umsatzerlöse der Trinkwassersparte haben sich absatzbedingt leicht
rückläufig entwickelt. Gegenüber dem Vorjahr wurden 6.786 m³ Trinkwasser
weniger verkauft.
Der Mischpreis für Fernwärme ist durch die Anwendung der
Preisgleitklauseln im Vergleich zum Vorjahr um ca. 6,5 % gesunken. Infolgedessen
sind sinkende Umsatzerlöse der Fernwärmesparte zu verzeichnen.
Letztlich konnten alle Sparten mit einem Jahresüberschuss abschließen und
somit zum Jahresergebnis von insgesamt 2,577 Mio. EUR beitragen. Die Bereiche Gas,
Fernwärme und Trinkwasser lieferten insgesamt, mit einem Anteil von ca. 82,5 %
den größten Anteil am Jahresüberschuss. Die Stromsparte ist 2017 auf Rang 4 der
Spartenrechnung zurückgefallen. Beim Strom wurde ein Rückgang des
Jahresergebnisses um 62 Tsd. EUR auf 354 Tsd. EUR verzeichnet.
Die Liquidität der SWA war ganzjährig gegeben, allen finanziellen
Verpflichtungen des Jahres 2017 wurde nachgekommen. Die liquiden Mittel
betrugen zum Bilanzstichtag 3,93 Mio. EUR.
Die Kapitalstruktur ist geordnet und setzt sich aus 35,8 % Eigenkapital
und 64,2 % Fremdkapital zusammen.
Für die Stadt Aschersleben als Gesellschafterin bedeutet die
vorgeschlagene Gewinnausschüttung eine kassenwirksame Einnahme von ca. 1, 376
Mio. EUR. Damit wird der Planansatz von 1, 35 Mio. EUR im HH-Plan 2018 (BuSt.
1.1.1.22.4651000 / Erträge von Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen) erfüllt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WIBERA Wirtschaftsberatung AG“ geprüfte
und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss
zum 31.12.2017 der Stadtwerke Aschersleben GmbH wird zur Kenntnis genommen.
2. Der
Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Aschersleben GmbH
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen,
b) den
Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten,
c) dafür zu
stimmen, dass vom Jahresüberschuss 2.515.000 EUR an die Gesellschafter
entsprechend der Geschäftsanteile ausgeschüttet und 61.923,40 EUR den
Gewinnrücklagen zugeführt werden und
dem Geschäftsführer der Stadtwerke Aschersleben GmbH die
Befugnis zur Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung der
ASCANETZ GmbH und der Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH gemäß § 7 Abs.
2g des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschersleben GmbH zu erteilen