Sitzung: 06.09.2018 Ortschaftsrat Neu Königsaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 1, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0554/18
Auf der
Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist die Stadt Aschersleben verpflichtet,
Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen Mitgliedschaften bei den
Unterhaltungsverbänden entstehen, zu erheben sind und auf die
Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.
Die Ermittlung
der Umlage ergibt sich aus dem jeweiligen Beitragsbescheid der
Unterhaltungsverbände. Die Bescheide werden durch die Unterhaltungsverbände für
das jeweils abgelaufene Kalenderjahr jährlich erstellt. Die für die Erhebung
der Gewässerumlage entstehenden Verwaltungskosten werden anteilig auf den
Erschwernis- bzw. Flächenbeitrag umgelegt. Die Verwaltungskosten werden i.H.v.
15 % des an die Verbände zu entrichtenden Beitrages gekappt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in
der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der
Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“,
„Westliche Fuhne/Ziethe“, und „Untere Bode“
(Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS).