Die Stadt Aschersleben plant den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlagen in den Straßen:

1.    „Askanierstraße“ im Abschnitt zwischen der Einmündung „Auf der Alten Burg“ bis zur Kreuzung „Körtestraße“ auf einer Länge von ca. 650 m;

2.    „Hohlweg“ von der „Askanierstraße“ bis zur Einmündung „Bäckerstieg“ auf einer Länge von ca. 300 m.

Die bestehenden Altanlagen werden noch mit Freileitungen betrieben und sind verschlissen.

Die noch stehenden Holz- und Stahlgittermasten sind in ihrer Standsicherheit gefährdet. Einige Bereiche in den Straßenzügen sind gar nicht oder nur sehr schlecht ausgeleuchtet. Die vorhandenen Anlagen entsprechen nicht mehr den technischen Vorschriften und sind auf Grund des Alters moralisch verschlissen.

 

1.  „Askanierstraße“:

In der Askanierstraße, zwischen dem Hohlweg und der Körtestraße, wurde bereits im Jahr 2010 Straßenbeleuchtungskabel verlegt.

Dazu gab es im Jahr 2010 einen Ausbaubeschluss des Stadtrates zum Neubau der Straßenbeleuchtung in der „Askanierstraße“ (V/0182/10) für das Teilstück vom „Hohlweg“ bis zur „Körtestraße“. Veranlassung für den Ausbaubeschluss war die Abrüstung der Freileitung durch die Stadtwerke Aschersleben GmbH für die Stromversorgung.

Im Zuge der Erdverlegung der neuen Stromkabel wurde in diesem Bereich die Verlegung der Straßenbeleuchtungskabel koordiniert und ein neuer Schaltschrank als Hausanschluss für die Straßenbeleuchtungsanlage gestellt. Auf Grund fehlender Finanzmittel konnten die Leuchtkörper nicht gesetzt werden, so dass die Altanlage derzeit noch betrieben werden muss.

Diese damaligen angefallenen Kosten in Höhe von 18.870,27 EURO wurden aufgehoben und sind auf die Straßenausbaubeiträge anrechenbar.

Insgesamt werden in der Askanierstraße neue LED-Leuchten gestellt und nur im Abschnitt zwischen dem „Hohlweg“ bis zur Einmündung „Auf der Alten Burg“ auch Kabel erdverlegt.

 

2. „Hohlweg“:

Von der „Askanierstraße“ bis zur Einmündung „Bäckerstieg“ werden LED-Leuchten gestellt und Erdkabel verlegt. Die derzeitige Beleuchtungsanlage wird über eine Freileitungsanlage an Holzmasten betrieben.

 

Beide Straßenzüge sind nach der aktuellen Kostenschätzung auf Grund gestiegener Baupreise teurer als geplant.

Für die „Askanierstraße“ wurden Kosten von ca. 86.000 EURO berechnet. Im Finanzplan wurden 70.000 EURO eingestellt, so dass für die Realisierung eine überplanmäßige Ausgabe von 16.000 EURO erforderlich ist.

Für den „Hohlweg“ wurden Kosten von ca. 44.000 EURO berechnet, so dass für die Realisierung eine überplanmäßige Ausgabe von 4.000 EURO erforderlich ist.

 

Die Maßnahme - Neubau der Straßenbeleuchtung in der „Karl -Marx – Straße“, die für das Jahr 2018 ebenfalls geplant war, muss daher zeitlich verschoben und die frei werdenden Finanzmittel sollen zur Sicherung der Finanzierung dieser beiden Vorhaben verwendet werden.

 

Die Kosten für die Ermittlung der Straßenausbaubeiträge unter der Berücksichtigung der aufgehobenen Kosten für die „Askanierstraße“ betragen voraussichtlich ca. 105.000 EURO und

Für den „Hohlweg“ ca. 44.000 EURO.

 

Beide Straßen sind Haupterschließungsstraßen.

Die anliegenden Grundstückseigentümer werden nach der derzeit gültigen Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Aschersleben mit 50 % an den Herstellungskosten beteiligt.

Die Bürgerversammlung zur Information der Grundstückseigentümer über das geplante Bauvorhaben findet am 02.08.2018 um 17:00 Uhr im Bestehornhaus statt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlagen „Askanierstraße“ von der Einmündung „Auf der Alten Burg“ bis zur Kreuzung „Körtestraße“ und „Hohlweg“ von der Einmündung „Bäckerstieg“ bis zur Kreuzung „Askanierstraße“.

 

  1. Zur Sicherung der Finanzierung ist die Bereitstellung der überplanmäßige Ausgaben für die

“Askanierstraße“ in Höhe von 16.000,- EURO und für den „Hohlweg“ in Höhe von 4.000,- EURO erforderlich.

Die fehlenden Finanzmittel sollen aus der Buchungsstelle „ Neubau der Straßenbeleuchtung in der „Karl-Marx-Straße“ bereitgestellt werden.

 

  1. Die Herstellungskosten werden entsprechend der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für bauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) in der derzeit gültigen Fassung auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt.

 

  1. Es werden keine Vorausleistungen erhoben.

 


Beschluss:

Die Vorlage wird angenommen.


9 - Ja                  0 - Nein             0 - Enthaltungen