Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: 5

Die Stadt Aschersleben beabsichtigt die Investition der Schall Holding GmbH mit einem vorhabenbezogenen B-Plan zu sichern.

Auf dem eingeschränkten Gewerbegebiet ist ein Lager und Logistikzentrum mit der Folgenutzung Lager für landwirtschaftliche Güter zulässig.

 

Die öffentliche Erschließung für das eingeschränkte „Gewerbegebiet – Alte Ziegelei“ auf der Grundlage des noch nicht rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 (Stadtratsbeschluss vorhabenbezogener B-Plan Entwurf vom 08.04.2015) ist durch den Investor die Schall Holding GmbH zu realisieren.

 

Dazu ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen der Schall Holding GmbH und der Stadt Aschersleben erforderlich.

Der Erschließungsvertrag ist eine Voraussetzung für den Satzungsbeschluss.

 

Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 17 rechtskräftig. Die im Gewerbegebiet geplanten baulichen Veränderungen können dann, auf der Grundlage des durch Satzungsbeschluss rechtskräftig gewordenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17, von der Schall Holding GmbH realisiert werden.

 

Die Haupterschließung für das Gewerbegebiet würde nach Ausbau des Einmündungsbereiches von der L 73 auf den vorhandenen Wirtschaftsweg entsprechend der Forderungen der Landesstraßenbaubehörde erfolgen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Es ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen, um die Grundlage eines Satzungsbeschlusses für den noch nicht rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Gewerbegebiet – Alte Ziegelei“ zu schaffen.

2.    Die Erschließung ist nach § 123 BauGB mit einem städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten, der Schall Holding GmbH, vertreten durch Herrn Bernd Schall, zu übertragen.

3.    Die hergestellte öffentliche Erschließungsanlage – Zufahrt zum eingeschränkten Gewerbegebiet, einschließlich der Grund und Boden, sind entsprechend dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Gewerbegebiet – Alte Ziegelei“ kostenlos in das Eigentum der Stadt Aschersleben zu übergeben.

Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgewiesene Zufahrt ist als Verkehrsfläche der besonderen Zweckbestimmung öffentlich zu widmen.                                                                                                                                                                            


5 Ja                     - Nein                5 Enthaltungen