Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Gewerbegebiet - Alte Ziegelei“ hat vom 04.05.2015 bis 05.06.2015 öffentlich ausgelegen. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind
die in den Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 17 geäußerten
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht
abzuwägen.
Der Stadtrat Aschersleben hat die abgegebenen Stellungnahmen per
Abwägungsbeschluss vom 09.07.2015 abgewogen. Bei dieser Abwägung blieben zwei
Einwände von Bürgern versehentlich unberücksichtigt. Deshalb wird in Ergänzung
der Abwägung vom 09.07.2015 dieser Beschluss gefassst.
Das Prüfergebnis ist im
Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 zu
berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder
ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.
Der Stadtrat Aschersleben beschließt
in seiner Sitzung am 28.06.2018 über die ergänzende Abwägung zu den
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit im Aufstellungsverfahren
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 gemäß Abwägungsdokumentation in der
Anlage.
Das Prüfergebnis zu den abgegebenen
Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.