Beschluss: ungeändert beschlossen

Aufgrund des plötzlichen Todes des Drohndorfer Ortsbürgermeisters am 15.02.2018 ist es erforderlich, einen neuen Ortsbürgermeister zu wählen.

 

Scheidet der Ortsbürgermeister während der Amtszeit des Ortschaftsrates aus, hat nach § 85 Abs. 7 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) der Ortschaftsrat binnen zwei Monaten nach Freiwerden der Stelle einen neuen Ortsbürgermeister und ggf. einen neuen Stellvertreter für den Rest seiner Wahlperiode aus seiner Mitte zu wählen.

 

Der Ortschaftsrat von Drohndorf hat in seiner Sitzung am 11.04.2018 die Wahl durchgeführt. Frau Sabine Herrmann wurde für den Rest der Amtszeit des Ortschaftsrates als neue Ortsbürgermeisterin gewählt. Da Frau Herrmann die bisherige Stellvertreterin war, wurde auch ein neuer Stellvertreter gewählt. Der Ortschaftsrat wählte Herrn Marco Michalski zum neuen stellvertretenden Ortsbürgermeister von Drohndorf.

 

Gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 KVG LSA bedarf die Wahl der Bestätigung durch den Stadtrat.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Wahl von Frau Sabine Herrmann zur Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Drohndorf und von Herrn Marco Michalski zum stellvertretenden Ortsbürgermeister der Ortschaft Drohndorf wird bestätigt.


Beschluss:

 

Die  Wahl von Frau Sabine Herrmann zur Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Drohndorf und von Herrn Marco Michalski zum stellvertretenden Ortsbürgermeister der Ortschaft Drohndorf wird bestätigt.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig beschlossen –

 

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 456/18