Aufgrund des plötzlichen Todes des Drohndorfer Ortsbürgermeisters am
15.02.2018 ist es erforderlich, einen neuen Ortsbürgermeister zu wählen.
Scheidet der Ortsbürgermeister während der Amtszeit des Ortschaftsrates
aus, hat nach § 85 Abs. 7 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) der Ortschaftsrat binnen zwei Monaten nach Freiwerden
der Stelle einen neuen Ortsbürgermeister und ggf. einen neuen Stellvertreter
für den Rest seiner Wahlperiode aus seiner Mitte zu wählen.
Der Ortschaftsrat von Drohndorf hat in seiner Sitzung am 11.04.2018 die
Wahl durchgeführt. Frau Sabine Herrmann wurde für den Rest der Amtszeit des
Ortschaftsrates als neue Ortsbürgermeisterin gewählt. Da Frau Herrmann die
bisherige Stellvertreterin war, wurde auch ein neuer Stellvertreter gewählt.
Der Ortschaftsrat wählte Herrn Marco Michalski zum neuen stellvertretenden
Ortsbürgermeister von Drohndorf.
Gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 KVG LSA bedarf die Wahl der Bestätigung durch
den Stadtrat.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
Die Wahl von
Frau Sabine Herrmann zur Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Drohndorf und von
Herrn Marco Michalski zum stellvertretenden Ortsbürgermeister der Ortschaft
Drohndorf wird bestätigt.
Beschluss:
Die Wahl von Frau Sabine Herrmann zur Ortsbürgermeisterin
der Ortschaft Drohndorf und von Herrn Marco Michalski zum stellvertretenden
Ortsbürgermeister der Ortschaft Drohndorf wird bestätigt.
Abstimmung zur
Vorlage: - einstimmig beschlossen –
Beschluss-Nr.:
456/18