Sitzung: 13.06.2018 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0537/18
Die Stadt
Aschersleben beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 in der
Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt als Ortsgesetz.
Für die Rechtskraft
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet
- Alte Ziegelei" des Ortsteils Wilsleben ist die ortsübliche
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses notwendig.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- In seiner Sitzung am 28.06.2018
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17, „Gewerbegebiet - Alte Ziegelei“bestehend aus dem Teil A
(Planzeichnung), dem Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden
Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der
Geltungsbereich hat eine Größe von 7,58 ha (75.823 m²).
- Die Begründung und der
Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 werden gebilligt.
- Der Beschluss des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 17 ist ortsüblich bekannt zu machen.