Sitzung: 30.05.2018 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: VI/0541/18
1. Ramdohr’s milde
Stiftung hat der Stadt Aschersleben am 04.05.2018 einen Betrag in Höhe von
2.000,00 Euro überwiesen. Mit dieser Spende soll die Straßensozialarbeit
(„Streetwork“) der Stadt Aschersleben unterstützt werden. Die Mittel werden
diesem Bereich ausdrücklich ergänzend zu den sonstigen Haushaltsmitteln zur
Verfügung gestellt. So können bspw. im Bereich der Suchtpräventionsberatung,
der Begleitung oder Unterstützung bei Behördengängen aber auch im Bereich der
Freizeitgestaltung zusätzliche Angebote unterbreitet werden.
2. Ramdohr’s milde
Stiftung hat der Stadt Aschersleben am 04.05.2018 einen Betrag in Höhe von
2.000,00 Euro überwiesen. Mit dieser Spende soll das Frauenhaus der Stadt
Aschersleben unterstützt werden. Die Mittel werden diesem Bereich ausdrücklich
ergänzend zu den sonstigen Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Dadurch
können kleinere Ersatzbeschaffungen (neue Matratzen etc.) vorgenommen werden
und Maßnahmen ergriffen werden, um im Falle einer Notfallversorgung besser
vorbereitet zu sein.
3. Ramdohr’s milde
Stiftung hat der Stadt Aschersleben am 07.05.2018 einen Betrag in Höhe von
2.000,00 Euro überwiesen. Mit dieser Spende soll die Arbeit der
Kreativwerkstatt der Stadt Aschersleben unterstützt werden. Die Mittel werden
diesem Bereich ausdrücklich ergänzend zu den sonstigen Haushaltsmitteln zur
Verfügung gestellt. Die Mittel werden für die Beschaffung einer Radierpresse
sowie für die Beschaffung zusätzlicher Materialien eingesetzt.
Mit dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.
Abweichend hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss übertragen.
Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.
Die nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von
Ramdohr’s milde Stiftung in Höhe von 2.000,00 Euro zur Unterstützung der
Straßensozialarbeit.
2.
Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von Ramdohr’s
milde Stiftung in Höhe von 2.000,00 Euro zur Unterstützung des Frauenhauses.
3.
Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von
Ramdohr’s milde Stiftung in Höhe von 2.000,00 Euro zur Unterstützung der
Kreativwerkstatt.
1.
Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von Ramdohr’s milde
Stiftung in Höhe von 2.000,00 Euro zur Unterstützung der Straßensozialarbeit.
2.
Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von Ramdohr’s milde
Stiftung in Höhe von 2.000,00 Euro zur Unterstützung des Frauenhauses.
3.
Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von Ramdohr’s milde
Stiftung in Höhe von 2.000,00 Euro zur Unterstützung der Kreativwerkstatt.
Beschluss-Nr.
451/18
Abstimmung: Zu 1. 6 Ja 0 Nein 1 Enthaltung
Zu 2. 4 Ja 1 Nein 2 Enthaltungen
Zu 3. 6 Ja 0 Nein 1 Enthaltung
Der Vorlage wird somit mehrheitlich
zugestimmt.