Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: /

Gem. § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) sind die Ortswehrleiter und stellvertretenden Ortswehrleiter einer Gemeinde auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr als Träger der Freiwilligen Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Nach erfolgter Wahl wurde der Kamerad Steffen Lorbeer in seiner Funktion als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Winningen durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt. Seit dem 01.04.2018 übt der Kamerad Steffen Lorbeer diese Funktion im Rahmen der Beauftragung aus.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.

Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Steffen Lorbeer aus fachlicher Sicht im Schreiben vom 09.04.2018 zugestimmt.

 

Somit kann die Ernennung des Kameraden Steffen Lorbeer als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Winningen mit Wirkung zum 01.07.2018 für die Dauer von 6 Jahren erfolgen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Ernennung des Kameraden Steffen Lorbeer, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Winningen. Die Ernennung erfolgt mit Wirkung zum 01.07.2018.