Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Gewerbegebiet - Alte Ziegeleihat vom 04.05.2015 bis 05.06.2015 öffentlich ausgelegen. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 17 geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Der Stadtrat Aschersleben hat die abgegebenen Stellungnahmen per Abwägungsbeschluss vom 09.07.2015 abgewogen. Bei dieser Abwägung blieben zwei Einwände von Bürgern versehentlich unberücksichtigt. Deshalb wird in Ergänzung der Abwägung vom 09.07.2015 dieser Beschluss gefassst.

Das Prüfergebnis ist im Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 zu berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 28.06.2018 über die ergänzende Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit im Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 gemäß Abwägungsdokumentation in der Anlage.

Das Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.