Sitzung: 24.05.2018 Ortschaftsrat Winningen
Beschluss: Ablehnung, Vorlage geht weiter
Abstimmung: Ja: /, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: VI/0535/18
Die Stadt Aschersleben beabsichtigt die Investition der Schall Holding GmbH mit einem vorhabenbezogenen B-Plan zu sichern.
Auf dem eingeschränkten Gewerbegebiet ist ein Lager und Logistikzentrum mit der Folgenutzung Lager für landwirtschaftliche Güter zulässig.
Die öffentliche Erschließung für das eingeschränkte „Gewerbegebiet – Alte Ziegelei“ auf der Grundlage des noch nicht rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 (Stadtratsbeschluss vorhabenbezogener B-Plan Entwurf vom 08.04.2015) ist durch den Investor die Schall Holding GmbH zu realisieren.
Dazu ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen der Schall Holding GmbH und der Stadt Aschersleben erforderlich.
Der Erschließungsvertrag ist eine Voraussetzung für den Satzungsbeschluss.
Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 17 rechtskräftig. Die im Gewerbegebiet geplanten baulichen Veränderungen können dann, auf der Grundlage des durch Satzungsbeschluss rechtskräftig gewordenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17, von der Schall Holding GmbH realisiert werden.
Die Haupterschließung für das Gewerbegebiet würde nach Ausbau des Einmündungsbereiches von der L 73 auf den vorhandenen Wirtschaftsweg entsprechend der Forderungen der Landesstraßenbaubehörde erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Es
ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen, um die Grundlage eines
Satzungsbeschlusses für den noch nicht rechtskräftigen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 17 „Gewerbegebiet – Alte Ziegelei“ zu schaffen.
2. Die
Erschließung ist nach § 123 BauGB mit einem städtebaulichen Vertrag auf einen
Dritten, der Schall Holding GmbH, vertreten durch Herrn Bernd Schall, zu
übertragen.
3. Die
hergestellte öffentliche Erschließungsanlage – Zufahrt zum eingeschränkten
Gewerbegebiet, einschließlich der Grund und Boden, sind entsprechend dem
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Gewerbegebiet – Alte Ziegelei“
kostenlos in das Eigentum der Stadt Aschersleben zu übergeben.
Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan
ausgewiesene Zufahrt ist als Verkehrsfläche der besonderen Zweckbestimmung
öffentlich zu widmen.
Frau Wölfli teilt mit, dass die Schall Holding GmbH beabsichtigt,
auf dem Gelände eine neue Halle zu errichten. Dazu ist der Abschluss eines
Erschließungsvertrages zwischen der Schall Holding GmbH und der Stadt
Aschersleben erforderlich, welcher dann auch die Voraussetzung für den
Satzungsbeschluss ist. Um die B-Pläne umsetzen zu können, muss eine öffentliche
Erschließungsanlage errichtet werden, was bedeutet, dass die Schall Holding
GmbH eine neue Einmündung auf die L73 benötigt. Der Erschließungsvertrag ist
Voraussetzung für den Satzungsbeschluss und mit dessen Bekanntmachung wird der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 17 rechtkräftig. Die geplanten baulichen
Veränderungen können dann von der Schall Holding GmbH realisiert werden.
Der Zufahrtsweg
gehört einer Separationsgemeinschaft und die Stadt ist somit dafür
verfügungsberechtigt.
Herr Strudel kann nicht nachvollziehen, warum die Schall Holding
GmbH nicht ihre eigene Zufahrt nutzt. Die Landwirte haben jetzt schon Probleme,
mit ihren Landwirtschaftsfahrzeugen die Flächen optimal zu befahren. Weiterhin
kritisiert er, dass trotz Erlass des Landkreises, keine Altlastenentsorgung
bzw. Sondermüllentsorgung durch die Schall Holding GmbH vollzogen wurde.
Herr Preiß äußert seine Bedenken, wenn „Essmann“ den Standort in
zehn Jahren aufgeben sollte, der Sondermüll immer noch auf dem Gelände
vorhanden sein würde. Er ist der Ansicht, dass der Abschluss des
Erschließungsvertrages erst erfolgen sollte, wenn alle Altlasten vom Gelände
ordnungsgemäß entsorgt wurden.
Herr Dr. Pich bemerkt, dass „Essmann“ nicht den besten Ruf hat. Er
ist der Ansicht, dass die vorhandene Einfahrt breit genug ist. Die Regelung das
50 LKW`s pro Tag die Ortsdurchfahrt Winningen nutzen dürfen, war für ihn bisher
in Ordnung. Wird eine zweite Halle genutzt, befürchtet er eine drastische
Zunahme des Verkehrs. Auch er äußert erhebliche Bedenken, dass nach der
Beschlussfassung der Satzung, die Altlasten nicht entsorgt werden.
Herr Dr. Pich stellt die Vorlage
VI/0535/18 zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
ja: -- nein:
3 Enthaltungen: 2