Sitzung: 23.05.2018 Ortschaftsrat Schackstedt
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 1, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0528/18
Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener
gesetzlicher Änderungen in Verbindung mit dem Antrag der CDU/FDP-Fraktion vom
18.10.2016 zur Änderung/Überarbeitung der Sondernutzungsgebührensatzung hat die
Stadt eine Überprüfung der bestehenden Satzungslage vorgenommen und im Ergebnis
die der Vorlage beigefügte Satzung erarbeitet.
Die Stadt ist
gemäß der §§ 8 Abs. 1 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in
Verbindung mit den §§ 18 Abs. 1 und 50 Abs. 2 des Straßengesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBl.LSA S. 334), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. 12. 2014 (GVBl. LSA S. 522, 523) und § 8
des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung vom 28.06.2007 (BGBl. I S.
1206), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 14. 08. 2017 (BGBl. I
S. 122) und den §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 17. 06. 2016 (GVBl. LSA S. 202) befugt, die Nutzung des öffentlichen
Straßenraumes durch Satzung (Sondernutzungssatzung) zu regeln.
Mit dem
Inkrafttreten der neuen Sondernutzungsgebührensatzung verfügt die Stadt
Aschersleben über eine einheitliche und für alle Ortschaften gleichermaßen
anzuwendende Rechtsgrundlage, die die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen
über den Gemeingebrauch hinaus regelt und somit eine ordnende Funktion für den
öffentlichen Verkehrsraum besitzt.
Bisher galten in
einigen Ortsteilen noch unterschiedliche Sondernutzungsgebührensatzungen mit
unterschiedlichen Gebührentarifen, da diese bis zum Eintritt einer gesetzlichen
Änderung in den jeweiligen Gebietsänderungsverträgen festgeschrieben waren.
Mit der
Abschaffung der Gemeindeordnung und der Einführung des
Kommunalverfassungsgesetzes ist die gesetzliche Änderung zwischenzeitlich
eingetreten und die Satzungslage war entsprechend anzupassen.
Neben einigen
Ergänzungen im Satzungstext hat sich die Stadt insbesondere bei der Festlegung
der einzelnen Gebühren daran orientiert, wie sich der Bedarf für bestimmte
Sondernutzungen in den letzten Jahren entwickelt hat und dabei auch die
diesbezüglichen Gebührenregelungen anderer Städte betrachtet.
So wurden in der
hier vorliegenden Satzung gegenüber der bisherigen Regelung zum Teil Gebührentarife nicht erneut mit aufgenommen und andererseits
wurden Gebührensätze verändert bzw. neu mit aufgenommen. Allein über die Höhe
der Gebühren steuert die Stadt auch bestimmte Entwicklungen im öffentlichen
Verkehrsraum und verhindert durch die bestehende Erlaubnispflicht einen
möglichen Wildwuchs diverser
Sondernutzungen. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auch auf die Auswirkungen
für die ortsansässigen Händler und Gewerbetreibenden gelegt, um die
Attraktivität der Innenstadt dadurch möglichst zu verbessern.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Sondernutzungsgebührensatzung
der Stadt Aschersleben.