Der Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
19 hat vom 27.12.2017 - 30.01.2018 öffentlich ausgelegen.
Gemäß § 1
Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen zum Vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 19
geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
gerecht abzuwägen. Dazu prüft der Stadtrat Aschersleben die abgegebenen
Stellungnahmen und bewertet die geäußerten Hinweise. In der Abwägung wird den
Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.
Das
Prüfergebnis ist im Verfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 zu
berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder
bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2018 über die
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden im Aufstellungsverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19
gemäß Abwägungsdokumentation in der Anlage.
Der Hinweis
des Einwänders 1 (S. 56) wird zurückgewiesen.
Das
Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.
Beschluss:
Der Stadtrat Aschersleben beschließt
in seiner Sitzung am 09.05.2018 über die Abwägung zu den Stellungnahmen aus der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Aufstellungsverfahren zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 gemäß Abwägungsdokumentation in der
Anlage.
Der Hinweis des Einwänders 1 (S. 56)
wird zurückgewiesen.
Das Prüfergebnis zu den abgegebenen
Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.
Abstimmung zur Vorlage: - mehrheitlich
beschlossen -
Beschluss-Nr.: 446/18