Die zum
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 geäußerten Hinweise der Öffentlichkeit
und der Behörden sind bewertet worden. Auf Grundlage der vorgenommenen Abwägung
wurde die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes entwickelt. Der Entwurf des
Bebauungsplanes ist für mindestens 30 Tage öffentlich auszulegen. Die Behörden
sind zum Entwurf zu beteiligen.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat Aschersleben beschließt:
den Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. 17, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B
(textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung.
Die
Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 wird gebilligt.
Der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 17 ist gemäß § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch für die Dauer
von mindestens 30 Tagen zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2)
Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Der
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass
während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können.
Beschluss:
Der Stadtrat Aschersleben beschließt:
den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 17,
bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzungen)
in der vorliegenden Fassung.
Die Begründung zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 17 wird gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17
ist gemäß § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch für die Dauer von mindestens 30 Tagen zu
jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) Baugesetzbuch zur Abgabe einer
Stellungnahme aufzufordern.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt
zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass während der Auslegung von
jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden
können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Abstimmung zur
Vorlage: - einstimmig beschlossen –
Beschluss-
Nr.: 445/18