Der Stadtrat Aschersleben hat die im Aufstellungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden abschließend geprüft.

Die Stadt Aschersleben beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 in der Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt als Ortsgesetz.

Für die Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 „Betreuungszentrum Wilslebener Chaussee“ ist die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses notwendig.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. In seiner Sitzung am 09.05.2018 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung), dem Teil B (textliche Festsetzungen) und den V+E-Plan in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
    Der Geltungsbereich hat eine Größe von 5,18 ha (51.780 m²).
  2. Die Begründung mit Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 ist ortsüblich bekannt zu machen.