Sitzung: 03.05.2018 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0520/18
Die Stadt Aschersleben beschließt den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 in der Fassung nach erfolgter Abwägung
als Satzung, das heißt als Ortsgesetz.
Für die Rechtskraft des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 „Betreuungszentrum
Wilslebener Chaussee“ ist die ortsübliche Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses notwendig.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- In seiner Sitzung am 09.05.2018
den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19, bestehend aus dem Teil A
(Planzeichnung), dem Teil B (textliche Festsetzungen) und den V+E-Plan in
der vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von 5,18 ha (51.780 m²). - Die Begründung mit Umweltbericht
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 wird gebilligt.
- Der Beschluss des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 ist ortsüblich bekannt zu machen.