Der Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 hat vom 27.12.2017 - 30.01.2018 öffentlich ausgelegen.

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen zum Vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 19 geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu prüft der Stadtrat Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet die geäußerten Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.

Das Prüfergebnis ist im Verfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 zu berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 09.05.2018 über die Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Aufstellungsverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 gemäß Abwägungsdokumentation in der Anlage.

Der Hinweis des Einwänders 1 (S. 56) wird zurückgewiesen.

Das Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.