Die zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 geäußerten Hinweise der Öffentlichkeit und der Behörden sind bewertet worden. Auf Grundlage der vorgenommenen Abwägung wurde die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes entwickelt. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist für mindestens 30 Tage öffentlich auszulegen. Die Behörden sind zum Entwurf zu beteiligen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt:

den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 17, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung.

Die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 wird gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 ist gemäß § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch für die Dauer von mindestens 30 Tagen zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.