Sitzung: 11.04.2018 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0524/18
Die
Stadt Aschersleben ist Träger der Kindertageseinrichtungen in den Ortsteilen
Mehringen, Groß Schierstedt und Westdorf. Die Nutzung dieser öffentlichen
Einrichtungen erfolgt auf der Grundlage der zuletzt am 03. Dezember 2015
geänderten Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen
der Stadt Aschersleben.
Gem. § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung
und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes
Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz-KiFöG) ist die Stadt Aschersleben
verpflichtet, die Kostenbeiträge für alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in
der Stadt Aschersleben festzusetzen. Insofern ist aus rechtlichen Gründen sowohl die Benutzung als auch die
Kostenbeitragsfestsetzung in eigenständigen Satzungen zu regeln. Die wegen
dieser Trennung formal rechtlich notwendigen Änderungen wurden durch
klarstellende Regelungen ergänzt, die sich aus der praktischen Anwendung
ergeben haben.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die als Anlage
beigefügte Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in
Trägerschaft der Stadt Aschersleben (Benutzungssatzung).
keine Abstimmung
(1. Beratung)