Die Stadt Aschersleben ist Träger der Kindertageseinrichtungen in den Ortsteilen Mehringen, Groß Schierstedt und Westdorf. Die Nutzung dieser öffentlichen Einrichtungen erfolgt auf der Grundlage der zuletzt am 03. Dezember 2015 geänderten Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Aschersleben.

Gem. § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz-KiFöG) ist die Stadt Aschersleben verpflichtet, die Kostenbeiträge für alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Aschersleben festzusetzen. Insofern ist aus rechtlichen  Gründen sowohl die Benutzung als auch die Kostenbeitragsfestsetzung in eigenständigen Satzungen zu regeln. Die wegen dieser Trennung formal rechtlich notwendigen Änderungen wurden durch klarstellende Regelungen ergänzt, die sich aus der praktischen Anwendung ergeben haben.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben (Benutzungssatzung).